Corona-Test
in Bovenden & Göttingen

inkl. Zertifikat per E-Mail

Wir führen in unserem Testzentrum die kostenlose Bürgertestung gemäß Testverordnung des Bundes nur noch bis 28.02.2023 durch. Ab 1. März steht Ihnen die kostenpflichtige Testmöglichkeit zur Verfügung.

NAT/PCR-Test

Mit einem NAT/PCR-Test lässt sich eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) am zuverlässigsten nachweisen. Die Probenentnahme erfolgt durch entsprechend geschultes Personal.

NAT/PCR-Test 54,89 €
Bitte beachten Sie, dass die Ergebnisauswertung technisch bedingt bis zu 24 Stunden betragen kann.
NAT/PCR-Test-Express 89,90 €
Die Ergebnisübermittlung erfolgt innerhalb 4 Stunden.
Kostenfreier NAT/PCR-Test gemäß TestV §4b bis 28.02.2023
Wenn ein durchgeführter PoC-Test einen Nachweis auf das Vorhandensein des SARS-CoV-2 Viruses ergeben hat, also positiv war, haben Sie gemäß §4b der aktuellen Test-V noch bis 28.02.2023 Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Verifizierung des PoC-Testergebnisses. Als Nachweis gilt ein aktueller, positiver PoC-Test.
Wie wird ein NAT/PCR-Test durchgeführt?

Zur Abklärung einer akuten Infektion mit SARS-CoV-2 wird ein direkter Erregernachweis durchgeführt. Hierfür wird eine Probe aus den Schleimhäuten der oberen und/oder tiefen Atemwege untersucht, da sich das Virus bei einer Infektion dort vermehrt. In der Regel wird die Probe mit einem speziellen Tupfer durch einen Abstrich von der Rachenwand oder aus dem Nasen-Rachenraum entnommen. Wenn sich Symptome der tiefen Atemwege zeigen, werden Proben auch durch Hustenauswurf, Spülungen oder die Entnahme von Sekret aus der Luftröhre gewonnen.

Schnell, sicher und bequem zum Zertifikat

Wunschtermin online reservieren
Keine Wartezeiten Dank Terminreservierung
Kontaktloser Check-in durch QR-Code
Durchführung von geschultem Personal
Testergebnis als digitales Zertifikat per E-Mail
Kommunikation per E-Mail, keine App notwendig

Corona-Test nach der Testverordnung des Bundes (TestV) bis einschließlich 28.02.2023

Auf Basis der aktuellen Testverordnung des Bundes bieten wir für Anspruchsberechtigte im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten die kostenlose Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 noch bis einschließlich 28.02.2023 an. Nach diesem Datum sind keine kostenlosen Tests mehr möglich.
Details zum anspruchsberechtigten Personenkreis und auch weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Testverordnung unter nachfolgendem Link:

Ergebnismitteilung

Das Ergebnis liegt in 15-30 Minuten vor. Sie erhalten an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse eine Mitteilung, dass das Ergebnis fest steht.

In dieser E-Mail erhalten Sie ein verschlüsseltes PDF Dokument, das Sie mit dem bei der Terminregistrierung angegebenen Geburtsdatum entschlüsseln können.

Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen.

Sie sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.

Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko , dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.

Allgemeine Informationen

Welchen Test verwenden wir?

Dieser ist gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Test zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.

Wie wird der Test durchgeführt?
Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Hierbei bevorzugen wir den nasopharyngealen Abstrich (über die Nase), da hierdurch das Risiko minimiert wird, dass Proteasen im Speichel das Testergebnis stören. Unser Personal wurde dennoch für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.
Wer kann getestet werden?

In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe www.rki.de).

Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).

Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.

Zu Beginn der Testung wird zusätzlich kontaktlos Fieber gemessen.

Testcenter
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Apotheke Dr. Anschütz in Geismar
Hauptstraße 23a
37083 Göttingen
+49 (551) 500780

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