Mit Inkrafttreten der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 am 25.01.2021 besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit, sich in unserem Testcenter kostenfrei testen zu lassen. Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen, können Sie zum Abschluss der Terminvereinbarung diese kostenfreie Option wählen.
Bitte bringen Sie in diesem Fall unbedingt einen Nachweis mit, dass Sie zum berechtigten Personenkreis für eine kostenfrei Testung gehören.
Die kann z.B. der Schriftverkehr mit Ihrem Gesundheitsamt (Brief oder E-Mail) oder ein anderer geeigneter Nachweis (z.B. Arbeitsbescheinigung) sein.
Der kostenfreie Test auf Basis der Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes ist verfügbar für:
Mit Inkrafttreten der neuen Teststrategie des Landes Baden-Württemberg besteht für einen bestimmten Personenkreis die Möglichkeit, sich in unserem Testcenter kostenfrei testen zu lassen. Wenn Sie zu dem berechtigten Personenkreis zählen, können Sie zum Abschluss der Terminvereinbarung diese kostenfreie Option "Gemäß Teststrategie BW" wählen.
Der kostenfreie Test auf Basis der Coronavirus-Teststrategie des Landes Baden-Württemberg ist aktuell verfügbar für folgende Personengruppen und muss entsprechend belegt werden:
Wir führen die Tests ab dem 22.Februar in der Apotheke aus.Bitte benützen Sie den Eingang auf der Rückseite des Hauses.
Sie können die Testgebühr in der Apotheke mit Karte oder auch in bar bezahlen
Testmöglichkeiten zwischen 12 Uhr und 16 Uhr sind telefonisch möglich zu vereinbaren und finden dann in den Räumlichkeiten der Apotheke am Gutshof statt!
Das Ergebnis liegt in 15-30 Minuten vor. Sie erhalten an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse eine Mitteilung, dass das Ergebnis feststeht.
In dieser E-Mail erhalten Sie ein verschlüsseltes PDF-Dokument, das Sie mit dem bei der Terminregistrierung angegebenen Geburtsdatum entschlüsseln können.
Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen.
Sie sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko, dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.
Aktuell verwenden wir den Test der Firma Roche und Abbott.
Dieser ist gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Test zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.
In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe www.rki.de).
Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).
Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.
Adresse | Hauptstrasse 9 79224 Umkirch |
Kontakt | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! +49 (7665) 51626 |
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