Die Implementierung der Meldung von positiven Testergebnissen über das DEMIS Portal (FHIR-Schnittstelle) ist abgeschlossen. Um die Schnittstelle nutzen zu können benötigen Sie allerdings ein eigenes Zertifikat, das Sie optimaler Weise bereits jetzt schon beantragen sollten. Mehr Infos dazu finden Sie in diesem Artikel.
Viele von Ihnen haben bereits sicherlich auf den Melde- und Abrechnungsportalen der KV Ihres jeweiligen Bundeslandes die neuen Anforderungen der Kennzahlen bei der Meldung von Testungen nach §4a zum Monatswechsel August bemerkt. Hier wird nun, auch rückwirkend für den Monat Juli, die Aufsplittung der 12 möglichen Begründungen für Selbstauskünfte gemäß §4a (mit und ohne 3,00 € Zuzahlung) als Pflichtangabe für die Meldung gefordert.
Ab sofort hat jeder Proband die Option, im Anschluss an die Buchung, automatisch ein Kalenderereignis in seinen Kalender hinzuzufügen. Dadurch bleiben bevorstehende Termine besser im Fokus und sorgen für einen effizienteren Ablauf vor Ort.
Noch mehr Flexibilität bei der Verwaltung Ihrer Test-Kits.
Zum Jahreswechsel haben wir ein neues Feature implementiert, mit dem Sie selbst Ihre vewendeten Test-Kits aktivieren können. Unter dem Menüpunkt „Test-Kit Management“ können Sie Test-Kits aus der Gesamtliste hinzufügen oder aus Ihrer aktiven Liste löschen sowie die Reihenfolge verändern.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums zum 11. Oktober 2021 kommen einige Neuerungen auf uns zu. Erfahren Sie mehr über die neuen Bestimmungen und wie Sie die kostenpflichtigen Tests anbieten können.
Mit dem in Krafttreten der neune Test-Verordnung zum 1. Juli 2021 kommen einige Neuerungen auf uns alle zu. Die meisten neuen und erweiterten Anforderungen sind bei apo-schnelltest schon seit längerem systemseitig implementiert. Erfahren Sie mehr über die Details der Anpassungen.
Seit 08.06.2021 haben wir nun auch die LUCA App vollständig für alle Testcenter angebunden. Ab sofort können die Probanden auch die LUCA App zur Speicherung des Testergebnisses nutzen. Dazu ist es lediglich nitwendig, die LUCA Nutzung bei der Anmeldung zu aktivieren.
Ab sofort kann im Registrierungsprozess optional die Ausweis- bzw. Reisepassnummern angegeben werden. Dies ist bei einigen Flug- und/oder Reisegesellschaften bzw. in bestimmten Staaten eine Vorgabe bei der Einreise, damit das PoC-Zertifikat eindeutig zugewiesen werden kann.
Nun ist endlich die Freigabe seitens der Betreiber der Corona Warn App erfolgt. Nachdem auf Seiten der Corona Warn App Infrastruktur in den vergangenen Tagen noch technische Schwierigkeiten bezüglich der Verbindungsqualität und Verlässlichkeit bestanden haben sind diese wohl seit dem 17.05.2021 nun behoben. Wir werden in den kommenden Tagen die Möglichkeit, das PoC-Schnelltestergebnis in die CWA-App einzutragen sukzessive ausrollen, so dass es bis zum Wochenende (22./23.05) allen Nutzer zur Verfügung stehen sollte.
Im Rahmen der erweiterten Öffnungsstrategien für die Gastronomie und den Einzelhandel gehen einzelne Länder und Kommunen nun über, lokalisierte Zertifikate nach einem individuellen Muster zu fordern. Auch wenn das bestehende, über Apo-Schnelltest.de ausgestellte Zertifikat die nun gestellten Anforderungen bislang übererfüllt hat, haben wir uns entschlossen, diese individuellen Zertifikate im Rahmen der jeweiligen Machbarkeit zur Verfügung zu stellen.
Aktuell ist das Zertifikat des Landes Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen bereits verfügbar. Gerne erstellen wir gemäß den Vorgaben weitere Landesspezifische Formulare, um diese in den digitalen Prozess zu integrieren - so sparen Sie Zeit und Ihre Kunden einen zweiten Besuch in Ihrem Testcenter.
Informieren Sie sich jetzt über die Möglichkeiten und Kosten der Individualisierung.
Mit der aktuell geplanten Änderung der Coronavirus-Testverordnung durch den Bund, die voraussichtlich zum 8. März 2021 in Kraft treten wird ergeben sich auch Neuerungen, die die Testungen in Apotheken betreffen. Beachten Sie bitte dabei, dass die Rechtssicherheit dieser Informationen erst dann gegeben ist, wenn die Testverordnung in Kraft getreten ist und diese im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Gestestet werden können ab in Kraft Treten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der kostenlose Test kann pro Person 1x wöchentlich in ansprcuh genommen werden. Der Anspruch muss nicht durch die Apotheke geprüft werden. Ein Test in der Apotheke ist weiterhin nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymp-tome vorliegen. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin direkt an einen Arzt bzw. eine Ärztin wenden.
Manchmnal kann es vorkommen, das Kunden Ihre Daten wie Name, E-Mail oder das Geburtsdatum trotz mehrfacher Prüfung falsch eingeben. Bislang war es aus Prozessgründen nicht möglich die Daten des zu Testenden zu ändern. Ab sofort sind diese Änderungen in den Stammdaten möglich.
Leider kann es trotz detailierter Beschreibung der Teststrategien und hinreichenden Hinweisen und ausführlicher Aufklärung dazu kommen, dass zu Testende die falsche Abrechnungsart auswählen. Dies führt im Nachgang zu Komplikationen bei der Abrechnung oder Dokumentation. Ab sofort kann die Abrechnungsart bis zur Eingabe des Laborergebnisses nachträglich geändert werden.
Sollten Sie in Ihrem Testcenter verschiedene Typen von Testkist von unterschiedlichen Herstellern verwenden, so können Sie ab sofort bei der Eingabe des Laborergbnisses die von Ihnen bei uns hinterlegten Testkits wählen. Alles andere läuft wie gewohnt.
Das Ministerium für Soziales und Gesundheit des Landes Baden-Württemberg hat festgelegt, dass Apotheken bei der Durchführung der Test im Rahmen der erweiterten Teststrategie bestimmte Vorgaben in Bezug auf Meldepflicht, Dokumentation und Nachprüfbarkeit erfüllen müssen. Wenn Sie Test nach dieser Maßgabe Ihren Kunden anbieten wollen, haben wir alle Vorkehrungen bereits getroffen und das vom Ministerium geforderte Dokument bereits an das Zertifikat angehängt.
Ab sofort steht Ihnen der neue, voll integrierte und Termin unabhängige Testprozess für Vor-Ort-Testungen in Schulen oder Unternehmen zur Verfügung. Legen Sie einfach Ihre Vor-Ort-Lokationen dynmaisch an, lassen die Testpersonen sich auf der Code-geschützten Seite registrieren und führen die Schnelltest einfach vor Ort aus. Alles andere läuft wie gewohnt.
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