Montag, 08. März 2021

Wichtiges Update: Bürgertestung nach TestV Bund als wählbare Abrechnungsmethode

Mit der aktuell geplanten Änderung der Coronavirus-Testverordnung durch den Bund, die voraussichtlich zum 8. März 2021 in Kraft treten wird ergeben sich auch Neuerungen, die die Testungen in Apotheken betreffen. Beachten Sie bitte dabei, dass die Rechtssicherheit dieser Informationen erst dann gegeben ist, wenn die Testverordnung in Kraft getreten ist und diese im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Getestet werden können ab in Kraft treten Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Der kostenlose Test kann pro Person 1x wöchentlich in Anspruch genommen werden. Der Anspruch muss nicht durch die Apotheke geprüft werden. Ein Test in der Apotheke ist weiterhin nur vorgesehen, wenn keine Krankheitssymptome vorliegen. Patientinnen und Patienten mit Symptomen müssen sich weiterhin direkt an einen Arzt bzw. eine Ärztin wenden.

Wichtige Änderungen im Prozess / Ablauf
Sobald Rechtssicherheit gegeben ist, werden wir bei allen Standorten, die Tests nach der Testverordnung des Bundes anbieten, diese zeitnah automatisch auf die kostenlose "Bürgertestung" umstellen.
Die sonstigen, bei der jeweiligen Apotheke verfügbaren Abrechnungsmodalitäten bleiben vorerst so erhalten (insbesondere die Abrechnung nach der erweiterten Testverordnung des Landes BW), die Möglichkeit für Selbstzahler (z.B. für einen zweiten Test innerhalb von 7 Tagen), oder die speziellen Angebote über Städte und Gemeinden.
Sie müssen also erstmal nichts unternehmen - nach Inkrafttreten der Verordnung wird die neue Möglichkeit zeitnah für Sie und Ihre Kunden freigeschaltet.

Entfall der Vorqualifikation

Auf Grund der Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und des entfalls der notwendigen Vorprüfung muss der zu Testende nur noch beim Abschluss der Buchung versichern, dass er aktuell symptomfrei ist und die Testung nicht wahrnehmen wird, wenn Symptome auftreten. Somit startet der Prozess jetzt direkt mit der Terminvergabe.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback
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