Nach aktueller Einschätzung und Lesart der zum 1. August gültigen Verordnungen und Gesetzte ist in Bezug auf die Bürgertestung und die dazugehörige Abrechnung folgendes aus unserer Sicht gültig:
Um dem möglichen Wunsch des Probanden auf Übermittlung des Ergebnisses in digitaler Form (DCC) zu erfüllen ist die Anbindungen an die DCC-Übermittlung über unser Portal zwingend notwendig um weiterhin Bürgertests abrechnen zu können.
Dies wiederum impliziert, dass für die Bürgertestung, die digital übermittelt werden sollen, nur Testkits aus der EU-RAT Liste zulässig sind.
Wir haben für Sie unser Angebot dahingehend erweitern, dass Sie als Teststellenbetreiber weiterhin vollumfänglich Verordnungskonform abrechnen können.