Samstag, 07. August 2021

Digital Covid Certificate (DCC) und TestV

DCC_CWA
DCC - Aktivierung zum 09.08.2021
Seit dem 1. August 2021 wird eine Vergütung für Bürgertestungen nach § 4a nur gewährt, wenn Sie als beauftragter Teststellenbetreiber die Ergebnismitteilung und die Erstellung eines digitalen COVID-19-Testzertifikats im Sinne des § 22 Absatz 7 des Infektionsschutzgesetzes auch über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts anbieten und auf Wunsch der getesteten Person über die Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts auch als digitales Zertifikat übermitteln können.

Wichtig!

Ohne ein nachweisliches Angebot einer Übermittlung des Testergebnisses als digitales Zertifikat in Form des DCCs über die CWA an Ihre Testkunden können Sie seit dem 01. August 2021 keine Kosten für die Bürgertestung in Ihrer Abrechnung mit der KV geltend machen!

Wir haben für Sie die technischen Voraussetzungen geschaffen um diese Übermittlung und Ausstellung des DCC (Digital Covid Certificate) zu gewährleisten. Ab dem 09.08.2021 steht diese Funktion nach Freigebe durch T-Systems in unserem Portal für Sie zur Verfügung. Da wir bereits vor dem 01.08.2021 gemeinsam mit T-Systems mit der Bereitstellung begonnen haben, entsteht für Sie keine Abrechnungslücke, auch wenn das DCC technisch noch nicht ausgestellt werden konnte.
Um die Funktionalität für Ihre Teststelle zu aktivieren und die Abrechnungsvoraussetzungen zu schaffen, benötigen wir Ihre Zustimmung und Konformitätserklärung in Bezug auf die Testdurchführung, die Bestätigung der Beauftragung sowie der verwendeten Test-Kits. Diese kann ab dem 09.08.2021 ab 07:00 Uhr in Ihrem Backend unter dem Menüpunkt "DCC Aktivierung" aktiviert werden. Nach der Aktivierung steht die Übermittlung an die CWA inkl. DCC umgehend für Ihre Probanden für alle Neuanmeldungen zur Verfügung.
Wir weisen Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass ohne die Aktivierung der DCC Funktion und die dazugehörige Konformitätserklärung, dass Sie im Falle einer DCC Anforderung durch den Testkunden nur Tests die gleichzeitig in der EU-RAT Liste sowie in der BfArM-Liste vorhanden sind verwenden, eine Abrechnung Ihrer Kosten und der Kostenersatz für die verwendeten Test-Kits gemäß der Bürgertestung (TestV) nicht mehr möglich ist.
Aktueller Stand der Abrechnungsfähigkeit von Bürgertests (§4a) in Anhängigkeit von den Rahmenbedingungen:
Erstattungsfähigkeit Test-Angebot ohne DCC Angebot mit DCC Angebot und Test nur aus RAT Liste mit DCC Angebot und Test-Kit aus RAT und BfArM
Erstattung Testausführung Bürgertest NEIN JA JA
Erstattung Test-Kit NEIN NEIN JA
Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen dringend, unter dem Menüpunkt "DCC Aktivierung" in Ihrem Administratins-Menü die aktuell bei Ihnen hinterlegten Test-Kits nach tatsächlicher Verfügbarkeit zu prüfen und uns ggf. Rückmeldung zur Bereinigung oder Erweiterung der Liste zu geben.
Kosten für die Erstellung und den Betrieb der DCC Infrastruktur
Im Rahmen der auf Grund der technischen und gesetzlichen Vorgaben sehr aufwändigen Implementierung und Betriebs bei der Erstellung von DCCs haben wir uns entschlossen, an Stelle einer monatlichen Zusatz-Pauschale für diese Zusatzleistung eine fallabhängige Pauschale für die Abwicklung der DCC Ausstellung umzusetzen. Somit ist auf Grund der gesetzlichen Verpflichtung der Nutzung vor allem für kleine Testcenter, die nur wenige DCCs ausstellen die Rentabilität gewährleistet.
Für jeden, vom Probanden angeforderten DCC Test berechnen wir für die Abwicklung eine Pauschale von 0,25 € zzgl. ges. MwSt. Die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Monatsabrechnung. Den aktuellen Stand der durch Ihre Testkunden angeforderten DCCs können Sie in der Statistik Ihrer Probandenliste einsehen.

Hinweis in eigener Sache

Wir haben es uns bei der Preisfindung nicht leicht gemacht.

Aus wirtschaftlichen Gründen mussten wir auf Grund des enormen technischen und administrativen Aufwandes bei der Abwicklung der DCCs und den damit auf unsere Seite verbundenen Kosten eine Lösung finden, die für Testcenter in jeder Größe fair und wirtschaftlich darstellbar ist. Aus diesem Grund haben wir uns, entgegen unserer bisherigen Praxis, für ein Abrechnungsmodell entschieden, welches transparent unsere Kosten für Entwicklung und vor allem den enormen Betriebsaufwand skalierbar auf Basis des jeweiligen Nutzungsgrades pro angefragtem DCC deckt.

Zudem gehen wir auch auf Basis des Financial-Fair-Plays davon aus, das besonders Testcenter mit hohem Volumen es nicht nötig haben, sich, wie im Falle einer pauschalisierten Abrechnung, durch kleine Testcenter subventionieren zu lassen.

Wir können, genau wie Sie als Teststellen-Betreiber, auf die gesetzlichen Anforderungen nur reagieren. Die mandatorischen Zusammenhänge zwischen dem Angebot eine Ergebnisübermittlung an die CWA/DCC realisieren zu müssen und der Abrechnung der Kosten für Bürgertests stammen nicht aus unserer Feder oder sind von uns zu verantworten. Das zudem die Kosten für den Mehraufwand (zumindest aktuell) von Ihrer Seite als Teststelle nicht auf den Testkunden umgelegt werden dürfen ist ebenfalls unglücklich, aber nicht durch uns zu verantworten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis,
Ihr apo-schnelltest-Team

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung
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genügt.

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