Freitag, 13. Januar 2023

Neuerungen zur 6. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-TestV / Bürgertestung ab 16.01.2023

13. Januar 2023

Aktueller Stand

Lieber Nutzer von Apo-Schnelltest,
Mit dem Inkrafttreten der neuen Testverordnung zum 16.01.2023 gelten (ohne Gewähr und rechtliche Bindung unter Einbeziehung der uns aktuell vorliegen Informationen) folgende wichtige Änderungen:
  • Die Bürgertestung nach § 4a TestV wird abschließend auf folgende Personengruppen eingeschränkt
    1. Personen nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 u. 4 TestV, d. h. Personen, die eine in einem Heim, Krankenhaus, Reha-Klinik oder vergleichbarer med. Einrichtung gepflegte oder behandelte Person besuchen wollen (kostenloser Test möglich),
    2. Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei solchen Leistungsberechtigten beschäftigt sind, d. h. Personen, die in der häuslichen Umgebung gepflegt werden und deren Beschäftigte. (kostenloser Test möglich) und
    3. Personen, die nicht erwerbsmäßig einen Pflegebedürftigen in der häuslichen Umgebung pflegen. (kostenloser Test möglich).
  • Ein Testanspruch für Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in Absonderung befinden besteht nicht mehr (kein kostenloser Test möglich).
Die weiteren Prozesse und Testgründe (§§ 2-4) sowie der Ablauf bei kostenfreien PCR-Tests (§4b) bleibt nach aktuellem Stand zumindest bis zum Ablauf des 28. Februars 2023 unberührt.

Unsere Anpassungen

Im Portal von Apo Schnelltest werden den Änderungen wie folgt Rechnung getragen bzw. folgende Änderungen zum 16.01.2022 vorgenommen:

  • Der Testgrund §4a der Bürgertestung wird angepasst, bzw. die nicht mehr geltenden Selbstauskünfte werden entfernt. Dies gilt vor allem für die Option "Freitestung"
  • Alle bisherigen Termine können in der Probandenliste bei Bedarf in eine anderen Testgrund oder Zahlform (z.B. Selbstzahler) geändert werden.
Alle weiteren Prozesse im Hintergrund werden selbstverständlich laufend weiterhin an die rechtlichen Vorgaben angepasst.
Wir freuen uns auf Ihr Feedback
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