- Mitarbeiter von nichtärztlichen Praxen oder Einrichtungen wie z.B. Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten, Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie o.Ä. (Testung wöchentlich möglich).
- Kontaktpersonen mit Erstkontakt nach Aufforderung durch das Gesundheitsamt.
- Personen, die über die Corona-Warn-App eine Warnmedlung "Erhöhtes Risiko" erhalten haben.
- Schüler mit Schulkontakt zu positiv gestesten Schülern, sog. "Clusterschüler"
- Haushaltsangehörige von SARS-CoV-2-Infizierten.
Darüber hinaus besteht in einzelnen Bundesländern gemäß einer erweiterten Teststrategie die Möglichkeit, sich kostemfrei testen zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen (z.B. Personal an Bildung- und Betreuungseinrichtungen) erfüllt sind.