Wir führen in unserem Testzentrum die kostenlose Bürgertestung gemäß Testverordnung des Bundes nur noch bis 28.02.2023 durch. Ab 1. März steht Ihnen die kostenpflichtige Testmöglichkeit zur Verfügung.

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Keine Wartezeiten Dank Terminreservierung
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Durchführung von geschultem Personal
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Corona-Test nach der Testverordnung des Bundes (TestV) bis einschließlich 28.02.2023

Auf Basis der aktuellen Testverordnung des Bundes bieten wir für Anspruchsberechtigte im Rahmen der Verfügbarkeit von Testkapazitäten die kostenlose Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 noch bis einschließlich 28.02.2023 an. Nach diesem Datum sind keine kostenlosen Tests mehr möglich.
Details zum anspruchsberechtigten Personenkreis und auch weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Testverordnung unter nachfolgendem Link:

Ergebnismitteilung

Das Ergebnis liegt in 15-30 Minuten vor. Sie erhalten an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail Adresse eine Mitteilung, dass das Ergebnis fest steht.

In dieser E-Mail erhalten Sie ein verschlüsseltes PDF Dokument, das Sie mit dem bei der Terminregistrierung angegebenen Geburtsdatum entschlüsseln können.

Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen.

Sie sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.

Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko , dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.

Allgemeine Informationen

Welchen Test verwenden wir?

Aktuell verwenden wir die Tests der Firmen Roche oder DiaSys.

Diese sind gelistet durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (bfarm) als Antigen-Tests zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2.

Wie wird der Test durchgeführt?
Prinzipiell ist sowohl ein nasopharyngealer (Nase) als auch oropharyngealer (Mund) Abstrich möglich. Hierbei bevorzugen wir den nasopharyngealen Abstrich (über die Nase), da hierdurch das Risiko minimiert wird, dass Proteasen im Speichel das Testergebnis stören. Unser Personal wurde dennoch für beide Abstrichentnahme-Techniken geschult und kann somit auch auf Besonderheiten (z.B. sehr enge Nase oder starker Würgereiz) eingehen und das jeweils individuell sinnvollere Testverfahren durchführen.
Wer kann getestet werden?

In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe www.rki.de).

Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).

Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.

Zu Beginn der Testung wird zusätzlich kontaktlos Fieber gemessen.

Testcenter 1

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