Reiserückkehrer sind verpflichtet, sich höchstens 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland einer Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus) zu unterziehen und müssen das auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegende Testergebnis innerhalb von zehn Tagen nach der Einreise der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorlegen können. Zur Verkürzung der verpflichtenden Quarantäne von 10 Tagen kann frühestens am 5 Tag nach Einreise ein weiteres negatives Testergebnis den Behörden auf Verlangen vorgelegt werden.
Unter nachfolgendem Link finden Sie weitere Informationen: www.baden-wuerttemberg.de
In beiden Fällen können Sie sich bei uns testen lassen. Unser Zertifikat wird von den Behörden anerkannt.
Wir führen die Tests im Gemeinschaftsraum des Gesundheitszentrums Gaggenau durch.
Hierzu gehen Sie bitte in das erste OG, gehen durch die Glastüre und halten sich dann rechts. Am Ende des Flures auf der rechten Seite warten Sie bitte, bis Sie in den Testraum gebeten werden.
Bitte desinfizieren Sie Ihre Hände.
Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten ist nur eine Barzahlung möglich.
In der nationalen Teststrategie wird festgelegt, wer mit welchem Test getestet werden soll (siehe www.rki.de).
Wir führen Schnelltests daher ausschließlich bei asymptomatischen Personen durch. Bei der Online-Anmeldung werden Sie befragt, ob typische Symptome einer COVID-19 Infektion vorliegen (z.B. Fieber, trockener Husten und Atemnot).
Sollten diese Symptome vorliegen ist leider keine Terminvergabe möglich. In diesem Fall wenden Sie sich bitte telefonisch an ihre Hausärztin/ihren Hausarzt oder den ärztlichen Notfalldienst.
Zu Beginn der Testung wird zusätzlich kontaktlos Fieber gemessen.
Das Ergebnis liegt in 15-30 Minuten vor. Sie erhalten an die von Ihnen bei der Anmeldung angegebenen E-Mail-Adresse eine Mitteilung, dass das Ergebnis feststeht.
In dieser E-Mail erhalten Sie ein verschlüsseltes PDF-Dokument, das Sie mit dem bei der Terminregistrierung angegebenen Geburtsdatum entschlüsseln können.
Im Falle eines positiven Ergebnisses sind wir verpflichtet, das Ergebnis dem örtlichen Gesundheitsamt mitzuteilen.
Sie sind verpflichtet, umgehend einen PCR-Test durchzuführen und sich in häusliche Quarantäne zu begeben.
Auch ein negatives Testergebnis stellt nur eine Momentaufnahme dar und entbindet nicht von Hygiene- und Schutzmaßnahmen (AHA-Formel). Ein Schnelltest senkt jedoch das Risiko, dass man ohne Corona-Symptome unwissentlich andere infiziert.
Adresse | Hildastrasse 31 B 76571 Gaggenau |
Kontakt | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 07225 - 68 97 80 - 20 |
Öffnungszeiten | Montag - Freitag: 08.30 - 12.30 Uhr |
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